SBFI

NACHTRÄGLICHER ERWERB DES FH-TITELS (NTE)

Informationen

Aktuell: Führen des Bachelortitels FH: Regelung seit 1.1.2009

Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Diplome dürfen seit dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten ihre Gültigkeit. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelor-Titels) vorgenommen.


Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst.

Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen der Vorgängerschulen HTL, HWV, HFG, HHF, Hotelfachschule (siehe Merkblatt Fachhochschultitel des Staatssekretariats für Bildung,Forschung und Innovation SBFI) können den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) beantragen.


Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Ein nachträglicher Erwerb des Bachelor-Titels wird nicht vorgenommen.
 
Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen folgender Vorgängerschulen der Fachhochschulen können wie bis anhin beim Staatssekretariat für Bildung,Forschung und Innovation (SBFI) den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels gemäss altem Recht beantragen:

  • Ingenieurschule HTL
  • Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV
  • Höhere Fachschule für Gestaltung HFG
  • Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF
  • Hotelfachschule Lausanne (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999 und 2000)

Neben dem Diplom werden eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder ein Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe (FH, Universität, ETH) verlangt. Detaillierte Informationen finden Sie in der Wegleitung «nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels» und auf dem offiziellen Gesuchsformular.


Zu beachten für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels ist:

  • Anstelle einer 5-jährigen Berufspraxis kann ein NDK/NDS mit min. 200 (bzw. 100) Lektionen  nachgewiesen werden. Der NDK bzw. das NDS (siehe offizielle Tabelle) muss aber auf Hochschulstufe (also FH, UNI, ETH) stattgefunden haben.
  • Zusammen mit dem Gesuch um den nachträglichen Titelerwerb kann eine Diplomurkunde und/oder ein Diploma Supplement (erklärender Diplomzusatz in Englisch) bestellt werden.
  • Die Verfügung ist das offizielle Dokument, welches berechtigt, den geschützten Titel «... FH» zu tragen.
  • Kosten: Folgende Gebühr (Var. A, Var. B oder Var. C) ist zu entrichten:

       Var. A) Bearbeitung/Verfügung ohne Diploma Supplement Fr. 100.-
       Var. B) Bearbeitung/Verfügung mit Diploma Supplement Fr. 120.-
       Var. C) Bearbeitung/Verfügung mit Diplomurkunde Fr. 175.-

  • Die Einzahlung erfolgt auf das Postcheckkonto des SBFI: 30-510588-2, Vermerk «NTE TWD». Originalquittung beilegen.
  • Bitte anstelle von Originalen amtlich (notariell) beglaubigte Kopien einreichen. Als solche verstehen sich die von offiziellen Stellen (z.B. Einwohnergemeinde) getätigten und visierten Kopien.
  • Originale, die als solche ersichtlich und eingeschrieben eingehen, werden nach Bearbeitung des Gesuchs mit der Verfügung wieder retourniert.
  • Bei Änderungen und/oder Ergänzungen des Heimatortes oder des Familiennamens muss mit dem Gesuch eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Dokumentes, welche die Änderung und/oder Ergänzung bestätigt, mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

 
Es werden folgende geschützte Titel vergeben:

  • Ingenieurin FH / Ingenieur FH
  • Architektin FH / Architekt FH
  • Chemikerin FH / Chemiker FH
  • Betriebsökonomin FH / Betriebsökonom FH
  • Designerin FH / Designer FH
  • Konservatorin-Restauratorin FH / Konservator-Restaurator FH

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Staatssekretariat für Bildung,Forschung und Innovation (SBFI) Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).
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